Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein weiterer wichtiger Teil meiner Tätigkeit. Hier berate und vertrete ich Sie als Wohnungseigentümer, Verwalter oder auch dann, wenn Sie beabsichtigen Wohnungseigentum oder Teileigentum (z. B. gewerblich) zu erwerben.
Die Beratung über Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer oder Verwalter, das Auffinden intelligenter Lösungen für Ihre Problemstellung nach sorgfältiger Rechtsprüfung und die Durchsetzung ihrer Rechte stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit.
Selbstverständlich nehme ich auch nach konkreter Absprache an Wohnungseigentümerversammlungen teil, um beratend mitzuwirken.