Öffentliches Baurecht
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Behörden in Fragen des öffentlichen Baurechts (wo und wie darf gebaut werden) und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es.
Ich berate und vertrete Sie auch im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Verträge (Erschließungsvertrag, städtebaulicher Vertrag, Vorhaben- und Erschließungsplan).
Der Umgang mit Behörden ist mir sehr vertraut. Ich habe bereits eine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeschlossen und war über insgesamt fünf Jahre bei verschiedenen Behörden tätig.
Darüber hinaus habe ich mich zwischenzeitlich zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht weiter qualifiziert. Diese Qualifizierung erhalten nur Rechtsanwälte, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltkammer nachweisen können.
Da das öffentliche Baurecht zu einem guten Teil von den Rechtsbeziehungen der Grundstücksnachbarn geprägt ist, nehme ich Ihre Rechte auch im Bereich des privaten Nachbarrechts wahr. Hier geht beispielsweise es um Fragen notwendiger Abstände bzw. berechtigter Beseitigungsansprüche bei Bauwerken oder Pflanzungen aber auch um notwendige Stützmauern,
die Durchsetzung des Rechts, das Nachbargrundstück betreten zu dürfen etc.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um baurechtliche Fragestellungen (ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei zulässig; welche Planvorgaben der Gemeinde sind zu beachten; sind Ausnahmen oder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans möglich; welche Möglichkeiten als Nachbar haben Sie, Ihre nachbarlichen Rechte zu wahren und durchzusetzen etc.).
Ich berate und vertrete Sie im Zusammenhang mit Baulandumlegungen und erarbeite Erschließungs- und andere städtebauliche Verträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.