Der Vertrauensanwalt ist neutraler Ansprechpartner für die Bürger, Beschäftigten und Kunden/Geschäftspartner der Landesbehörden, die sich für die Zusammenarbeit mit dem Vertrauensanwalt entschieden haben.
Folgende Landesbehörden haben sich momentan für eine Zusammenarbeit entschieden:
1. Innenministerium Die Beauftragung erfolgt für den Geschäftsbereich des Innenministeriums und dessen nachfolgend im Einzelnen aufgeführten nachgeordneten Behörden und Stellen: weiter
2. Justizministerium Die Beauftragung erfolgt für den Geschäftsbereich des Justizministeriums und dessen nachfolgend im Einzelnen aufgeführten nachgeordneten Behörden und Stellen: weiter
3. Sozialministerium
4. Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Die Beauftragung erfolgt für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und dessen nachfolgend im Einzelnen aufgeführten nachgeordneten Behörden und Stellen: weiter
5. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Die Beauftragung erfolgt für die dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport unmittelbar unterstellten Behörden und Stellen: weiter
6. Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Die Beauftragung erfolgt für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums und dessen nachfolgend im Einzelnen aufgeführten nachgeordneten Behörden und Stellen: weiter
7. Landeshauptstadt Stuttgart
8. Universitätsklinikum Ulm
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