Geschichte

Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war ich für zwei Jahre (während des Referendariats) wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Püttner, Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen.
Seit 1994 bin ich als Rechtsanwalt in Schorndorf zugelassen und habe mich seitdem auf die Rechtsgebiete des öffentlichen und privaten Baurechts, des Architektenrechts, sowie des Wohnungseigentums-, des Gewerbe- und des Wohnungsmietrechts spezialisiert.
In diesen Fachgebieten verfüge ich über die erforderliche Kompetenz, die durch eine ständige Fortbildung garantiert wird. Seit vielen Jahren begleiten mich hervorragend ausgebildete Mitarbeiterinnen, an die Sie sich jederzeit vertrauensvoll wenden können.


Meine Philosophie

Ich bin der Überzeugung, dass Sie als Mandant nur dann zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit Engagement, Sachverstand und mit dem notwendigen Nachdruck vertrete. Hierzu gehört es auch, Sie umfassend über Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Ich bin stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für Sie zu beschreiten. Gerade in immobilienrechtlichen Fallgestaltungen ist es oft interessengerechter und effektiver, eine außergerichtliche Konfliktbeilegung zu versuchen.

Im Rahmen von Beratungsmandaten habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Risiken für Sie durch eine sorgfältige Rechtsprüfung anhand der aktuellen Rechtsprechung zu minimieren und die für Sie vorteilhaftesten Ergebnisse zu erreichen.

Sollten Sie sich mit Fragen an mich wenden, die außerhalb meiner Fachbereiche liegen, kann ich Sie auf Wunsch an kompetente Kollegen verweisen, die mein Vertrauen genießen.


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